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BVerwG, 15.07.1957 - V C 182.56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BVerfG, 24.04.1953 - 1 BvR 102/51
Hypothekensicherungsgesetz
Auszug aus BVerwG, 15.07.1957 - V C 182.56
Der Zulässigkeit gesetzlicher Vorschriften, die sich rückwirkende Kraft beimessen, stehen zumindest dann keine Bedenken entgegen, wenn der Staatsbürger durch solche Vorschriften nicht überrascht und in seinem Vertrauen nicht enttäuscht wird; vgl. BVerfGE 1, 280; 2, 265 [BVerfG 24.04.1953 - 1 BvR 102/51]; 3, 1 [BVerfG 12.05.1953 - 1 BvR 205/52]50. Von einer Überraschung des Staatsbürgers oder einer Verletzung des Vertrauensschutzes kann hier jedoch keine Rede sein. - BVerwG, 04.07.1956 - V C 199.55
Auszug aus BVerwG, 15.07.1957 - V C 182.56
Dasselbe gilt aber auch für die Zeit davor, wie der Senat inzwischen durch das für die Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehene rechtsgrundsätzliche Urteil vom 19. Juni 1957 - BVerwG V C 23.55 - ausgesprochen und mit den folgenden, auch für den vorliegenden Fall maßgeblichen Ausführungen begründet hat: Die VO PR 71/51 beruht zwar auf § 2 des Preisgesetzes vom 10. April 1948 (WiGBl. S. 27) in der Fassung des Verlängerungsgesetzes vom 29. März 1951 (BGBl. I S. 223), und diese Vorschrift hat der erkennende Senat für verfassungswidrig erachtet; vgl. den Beschluß vom 4. Juli 1956 (BVerwGE 4, 24 [BVerwG 04.07.1956 - V C 199/55]). - BVerwG, 06.04.1955 - V C 76.54
Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes über den Bezug einer Wohnung …
Auszug aus BVerwG, 15.07.1957 - V C 182.56
Für die verwaltungsgerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes ist nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts die Rechtslage zur Zeit seines Erlasses maßgebend; vgl. das Urteil vom 6. April 1955 (BVerwGE 2, 55).
- BVerfG, 12.05.1953 - 1 BvR 205/52
Unmittelbare Betroffenheit im Zusammenhang mit der …
Auszug aus BVerwG, 15.07.1957 - V C 182.56
Der Zulässigkeit gesetzlicher Vorschriften, die sich rückwirkende Kraft beimessen, stehen zumindest dann keine Bedenken entgegen, wenn der Staatsbürger durch solche Vorschriften nicht überrascht und in seinem Vertrauen nicht enttäuscht wird; vgl. BVerfGE 1, 280; 2, 265 [BVerfG 24.04.1953 - 1 BvR 102/51]; 3, 1 [BVerfG 12.05.1953 - 1 BvR 205/52]50. Von einer Überraschung des Staatsbürgers oder einer Verletzung des Vertrauensschutzes kann hier jedoch keine Rede sein. - BVerwG, 19.06.1957 - V C 23.55
Auszug aus BVerwG, 15.07.1957 - V C 182.56
Dasselbe gilt aber auch für die Zeit davor, wie der Senat inzwischen durch das für die Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehene rechtsgrundsätzliche Urteil vom 19. Juni 1957 - BVerwG V C 23.55 - ausgesprochen und mit den folgenden, auch für den vorliegenden Fall maßgeblichen Ausführungen begründet hat: Die VO PR 71/51 beruht zwar auf § 2 des Preisgesetzes vom 10. April 1948 (WiGBl. S. 27) in der Fassung des Verlängerungsgesetzes vom 29. März 1951 (BGBl. I S. 223), und diese Vorschrift hat der erkennende Senat für verfassungswidrig erachtet; vgl. den Beschluß vom 4. Juli 1956 (BVerwGE 4, 24 [BVerwG 04.07.1956 - V C 199/55]). - BVerwG, 14.12.1955 - V C 27.55
Auszug aus BVerwG, 15.07.1957 - V C 182.56
Für die Zeit nach dem Inkrafttreten des Ersten Bundesmietengesetzes vom 27. Juli 1955 (BGBl. I S. 458) - BMG - hat dies der Senat bereits durch Urteil vom 14. Dezember 1955 (BVerwGE 3, 49 [BVerwG 14.12.1955 - V C 27/55]) ausgesprochen.